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GModG: Für Energieausweise gelten ab dem 1. Januar 2027 neue Anforderungen.

Was das für Sie bedeutet
5,0

Über 200 erstellte Energieausweise

Erstellen Sie Ihren

Energieausweis.

Geben Sie Ihre Gebäudedaten in 5 Minuten ein — wir übernehmen den Rest. Für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Energieausweis erstellen

Für Wohn- und Nichtwohngebäude

Energieausweis

Energieeffizienzklasse

A+

A

B

C

D

E

F

G

H

Endenergie

125

kWh/(m²·a)

Primärenergie

138

kWh/(m²·a)

CO₂-Emissionen

25

kg/(m²·a)

Gebäudetyp

Einfamilienhaus

Baujahr

1968

Wärmeerzeuger

Gas-Brennwertkessel

Gebäudenutzfläche

142 m²

Anlagentechnik

Erfasste Anlagentechnik

Energieträger

Erdgas

Warmwasser

zentral über Heizung

Wärmeabgabe

Heizkörper

Registriernummer · BY-2026-01234568

Gültig bis 07/2036

100 % online – kein Vor-Ort-Termin

Transparente Preise – keine versteckten Kosten

Persönlicher Ansprechpartner

Auf Wunsch auch als Express möglich

Jeder Energieausweis wird von gelisteten Energieeffizienz-Experten erstellt.

Zertifikatslogo

Wann Sie einen

Energieausweis benötigen.

Der Energieausweis ist in den meisten Fällen gesetzlich vorgeschrieben – wann genau, hängt davon ab, was Sie mit Ihrer Immobilie vorhaben. Fehlt der Ausweis, ist er abgelaufen oder enthält er falsche Angaben, können Sie Ihre Vorlage- und Übergabepflichten nicht erfüllen – das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Verkaufen & Vermieten

Spätestens zur ersten Besichtigung brauchen Sie einen gültigen Energieausweis. Beim Abschluss geben Sie ihn an Käufer oder Mieter weiter.

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In Ihrer Immobilienanzeige müssen Kennwerte, Effizienzklasse, Energieträger und Baujahr stehen. Der Ausweis sollte also vorher fertig sein.

Modernisierung planen

Der Bedarfsausweis zeigt Ihnen, wo eine Sanierung am meisten bringt. Ein guter Ausgangspunkt, bevor Sie investieren.

Wir helfen Ihnen bei der richtigen Wahl.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Welche für Ihr Gebäude zulässig ist, hängt von Baujahr, Größe und Nutzung ab und ist in vielen Fällen gesetzlich vorgegeben.

ENERGIEAUSWEIS–CHECK

Welcher Ausweis ist
der richtige für Ihr Gebäude?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – wir empfehlen Ihnen den passenden Energieausweis.

In vier Schritten zu

Ihrem Energieausweis.

Vollständig online, ohne Termin vor Ort und mit persönlicher Prüfung durch einen Energieberater.

1

Daten online eingeben

Ihre Gebäudedaten tragen Sie in unser Formular ein – das dauert nur wenige Minuten.

2

Energieberater Prüfung

Ein Energieberater prüft Ihre Angaben und meldet sich bei Rückfragen.

3

Erstellung & Registrierung

Unsere Energieberater erstellen Ihren Ausweis und registrieren ihn beim DIBt.

4

Energieausweis erhalten

Sie erhalten Ihren Energieausweis als unterschriebenes PDF, auf Wunsch zusätzlich per Post.

PREISRECHNER

Ihr Energieausweis
ab 69€.

Stellen Sie Ihren Ausweis in 30 Sekunden zusammen — keine Nachberechnung, keine versteckten Kosten. Und das Wesentliche ist bei jedem Ausweis bereits enthalten:

  • Digital als PDF

    Sofort per E-Mail nach Fertigstellung.

  • DIBt-Registrierung

    Offiziell registriert, GEG-konform und voll rechtsgültig.

  • Prüfung durch Energieberater

    Wir prüfen Ihre Angaben — bei Unstimmigkeiten melden wir uns direkt.

  • Persönlicher Ansprechpartner

    Für jeden Ausweis steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Verbrauchsausweis

für Wohngebäude.

Der Verbrauchsausweis weist den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Gebäudes aus den letzten drei Jahren aus — der wirtschaftliche und ausreichende Nachweis für die meisten Bestandsgebäude.

Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten

Von Energieberatern geprüft und erstellt

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

FESTPREIS

69,00 €

inkl. MwSt.

Verbrauchsausweis erstellen

Der Bedarfsausweis

für Wohngebäude.

Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes anhand einer ingenieurmäßigen Berechnung von Gebäudehülle und Heizungsanlage — unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Objektive Bewertung — unabhängig vom Nutzerverhalten

Von Energieberatern geprüft und bilanziert

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Fertig in 5 Werktagen – mit Express in 2 Werktagen

PREIS

ab 250,00 €

inkl. MwSt.

Bedarfsausweis erstellen

Der Verbrauchsausweis

für Nichtwohngebäude.

Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch Ihres Nichtwohngebäudes — auf Basis der Heiz-, Warmwasser- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre.

Auf Basis Ihrer tatsächlichen Verbrauchsdaten

Von Energieberatern geprüft und erstellt

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Fertig in 1 Werktag – mit Express noch am selben Werktag (bei Bestellung bis 16:00 Uhr)

PREIS

119,00 €

inkl. MwSt.

Verbrauchsausweis erstellen

Der Bedarfsausweis

für Nichtwohngebäude.

Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Zustand Ihres Nichtwohngebäudes anhand einer ingenieurmäßigen Berechnung — nach Nutzungszonen und Anlagentechnik.

Objektive Bewertung — unabhängig vom Nutzerverhalten

Von Energieberatern geprüft und bilanziert

GEG-konform, beim DIBt registriert – damit 10 Jahre gültig

Individuelle Lieferzeit – mit Express in 5 Werktagen

PREIS

Auf Anfrage

inkl. MwSt.

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Häufige Fragen

Bei uns kostet ein Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude 69 €, für ein Nichtwohngebäude 119 €. Ein Bedarfsausweis für Wohngebäude beginnt bei 250 € und richtet sich nach der Wohnfläche. Für den Bedarfsausweis eines Nichtwohngebäudes erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Alle Preise sind Festpreise inkl. MwSt. und enthalten die Prüfung und Erstellung durch einen Energieberater sowie die Registrierung beim DIBt.

Alle Preise im Überblick →

Sobald uns Ihre vollständigen Angaben vorliegen, erstellen wir den Verbrauchsausweis in der Regel innerhalb eines Werktags und den Bedarfsausweis für Wohngebäude innerhalb von 5 Werktagen. Für den Bedarfsausweis eines Nichtwohngebäudes nennen wir Ihnen den Termin verbindlich im Angebot. Auf Wunsch ist eine Express-Bearbeitung möglich. Verzögerungen entstehen fast immer durch fehlende Angaben. Deshalb prüfen wir Ihre Daten früh und melden uns sofort, wenn etwas fehlt.

Sie geben Ihre Gebäudedaten online in unser Formular ein. Ein Energieberater prüft die Angaben auf Plausibilität und meldet sich, wenn etwas unklar ist oder fehlt. Anschließend werten wir Ihre Angaben aus, erstellen den Energieausweis und lassen ihn beim DIBt registrieren. Sie erhalten ihn als unterschriebenes PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich per Post.

Ja. Entscheidend ist nicht, auf welchem Weg die Gebäudedaten erhoben werden, sondern wer den Ausweis ausstellt und ob er registriert ist. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass der Aussteller die erforderlichen Daten „selbst" ermittelt „oder die entsprechenden vom Eigentümer des Gebäudes bereitgestellten Daten" verwendet (§ 83 Abs. 1 GEG). Für Angaben, die nicht vorliegen, lässt es gesicherte Erfahrungswerte und eine vereinfachte Datenerhebung zu (§ 50 GEG). Ihr Energieausweis wird von einem ausstellungsberechtigten Energieberater geprüft und ausgestellt, erhält eine eigene Registriernummer beim DIBt und ist damit genauso gültig wie ein vor Ort erstellter.

Daran ändert sich auch mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz nichts Grundsätzliches. Die Datenbereitstellung durch den Eigentümer und die vereinfachte Datenerhebung bestehen fort, letztere künftig unter § 38 GModG. Neu ist ab 1. Januar 2027: Der Aussteller muss das Gebäude begehen oder sich geeignete Bildaufnahmen zur Verfügung stellen lassen. Bei uns geschieht das über die Fotos, die Sie hochladen.

Nicht jeder. Das Gesetz lässt nur Personen mit bestimmten Berufsabschlüssen und Zusatzqualifikationen zu, etwa aus Architektur, Bauwesen, technischer Gebäudeausrüstung oder dem Handwerk (§ 88 GEG). Ein Ausweis, den eine nicht berechtigte Person ausstellt, erfüllt Ihre gesetzlichen Pflichten nicht und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei uns erstellt und prüft eine ausstellungsberechtigte Energieberaterin jeden Energieausweis, geführt in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Nein. Wir erstellen Ihren Energieausweis vollständig online. Sie geben die Angaben zu Ihrem Gebäude selbst ein, ein Energieberater prüft sie und fragt nach, wenn etwas unklar ist. Eine Begehung vor Ort ist gesetzlich nicht notwendig.

Ab 1. Januar 2027 verlangt das Gesetz, dass der Aussteller ein bestehendes Gebäude vor Ort begeht oder sich geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes zur Verfügung stellen lässt. Für Sie bleibt es beim Online-Ablauf: Sie laden Fotos Ihres Gebäudes hoch, eine Begehung ist weiterhin nicht erforderlich.

Das hängt von Baujahr, Größe und Nutzung Ihres Gebäudes ab. Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen dürfen Sie frei wählen. Bei kleineren älteren Wohngebäuden ist die Wahl eingeschränkt. Ob Ihr Gebäude die Wahl hat, klären Sie in wenigen Fragen selbst.

Zum Energieausweis-Finder →

Ab 1. Januar 2027 entfällt die Einschränkung für kleinere ältere Wohngebäude. Die Wahl zwischen beiden Ausweisarten steht dann allen reinen Wohngebäuden offen, sofern die nötigen Verbrauchsdaten vorliegen.

Ein Energieausweis wird „für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt" (§ 79 Abs. 3 GEG). Danach verliert er seine Gültigkeit und muss neu erstellt werden, wenn Sie die Immobilie verkaufen oder neu vermieten wollen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der ersten Seite Ihres Ausweises.

Das gilt auch über Gesetzesänderungen hinweg. Ein heute ausgestellter Energieausweis behält seine vollen zehn Jahre, unabhängig davon, was ab dem 1. Januar 2027 für neue Ausweise gilt. Das neue Gesetz sieht für bestehende Ausweise eigene Übergangsregeln vor, eine Austauschpflicht gibt es nicht.

Das Gebäudeenergiegesetz trägt seit Ende Juli 2026 den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es handelt sich um dasselbe Gesetz unter neuem Namen, nicht um ein neues Regelwerk. Für Energieausweise ändert sich dadurch zunächst nichts: Bis zum Jahresende werden Ausweise unverändert nach den heutigen Anforderungen erstellt.

Die neuen Vorgaben für Energieausweise greifen zum 1. Januar 2027. Ab diesem Stichtag ändern sich fünf Punkte. Der Energieausweis ist künftig auch bei der Verlängerung eines bestehenden Miet- oder Pachtvertrags vorzulegen, nicht mehr nur bei Neuvermietung und Verkauf. Nichtwohngebäude erhalten die neue Effizienzskala von A bis G. Für Nichtwohngebäude und gemischt genutzte Gebäude ist der Verbrauchsausweis nicht mehr zulässig. Für den Verbrauchsausweis genügen künftig die Verbrauchsdaten aus zwei Jahren statt aus drei; die Werte werden jährlich erfasst und nach Energieträgern getrennt ausgewertet. Und die bisherige Einschränkung für kleinere ältere Wohngebäude entfällt: Alle reinen Wohngebäude können dann frei zwischen beiden Ausweisarten wählen.

Daneben wird der Energieausweis moderner: Er wird standardmäßig digital und maschinenlesbar ausgestellt, enthält zusätzliche Angaben, etwa zur Eignung der Heizung für niedrige Vorlauftemperaturen, und Bedarfsausweise rechnen nach einer aktualisierten Norm. Für Bestandsgebäude verlangt das Gesetz künftig eine Begehung oder geeignete Bildaufnahmen; beim Online-Ablauf übernehmen das die Fotos, die Sie hochladen.

Ihr bestehender Energieausweis bleibt von alldem unberührt. Ausgestellte Ausweise behalten ihre vollen zehn Jahre Gültigkeit, eine Austauschpflicht gibt es nicht. Wer jetzt einen Ausweis erstellen lässt, ist damit für zehn Jahre nach den heutigen Anforderungen versorgt.

Was sich im Detail ändert →

Stand: 04.08.2026 · Quelle: Verkündung im Bundesgesetzblatt ↗ (öffnet in neuem Tab)

Wer beim Verkauf oder bei der Neuvermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Zusätzlich riskieren Sie Verzögerungen im Verkaufsprozess, weil Käufer und Banken den Ausweis regelmäßig anfordern.

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